AGB Achtsamkeit/Meditation und Bogenschießen, Therapeutisches Bogenschießen - MBSR


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für die Dienstleistungen Achtsamkeit/Meditation und Bogenschießen, Therapeutisches Bogenschießen und MBSR der Privatpraxis Psychiatrie - Psychotherapie Dr. med. Alexander Ullrich

Finkenwieserstraße 23 - 56379 Singhofen - Telefon 02604 - 95 13 510 - Fax 02604 - 95 13 512
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1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

 

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

 

2.     Vertragsgegenstand

 

2.1   Der Veranstalter bietet Seminare an. Diese können von maximal 12 Teilnehmern (Achtsamkeit/Meditation und Bogenschießen) und maximal 8 Teilnehmern (MBSR) besucht werden. Das Therapeutische Bogenschießen ist in der Regel  eine Einzelveranstaltung und kann nach Vereinbarung auch für zwei Personen vereinbart werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Durchführung eines MBSR-Kurses – Durchführung von Seminaren Achtsamkeit/Meditation und Bogenschießen sowie Therapeutisches Bogenschießen.

 

 

3.     Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Für Therapeutisches Bogenschießen erfolgt eine gesonderte individualisierte schrifltiche Behandlungsvereinbarung.

 

3.2   Jeder Teilnehmer der Veranstaltungen Achtsamkeit/Meditation und Bogenschießen und/oder MBSR erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Eine Teilnahmebestätigung für MBSR erfolgt nur nach einem Vorgespräch oder Teilnahme an einer vom Veranstalter durchgeführten Informationsveranstaltung.

 

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

 

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

 

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die Mindestanzahl für Meditation/Achtsamkeit und Bogenschießen sowie MBSR umfasst 4 Teilnehmer.

 

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

3.7   Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

 

 

4.     Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

                 Der Teilnehmer kann per

                 x        Überweisung

                 x        Rechnung

seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

Besondere Zahlungsbedingungen: Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30 € zu leisten. 14 Tage vor Kursbeginn ist der Restbetrag der Kursgebühr zu entrichten. In Absprache kann ein Preisnachlass gewährt werden.

 

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 

 

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

 x       Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 

 

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

 

6.5   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.6   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.9   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 

7.     Verschwiegenheitspflicht

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

 

8.     Haftung

 

8.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

8.2 Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet der Arzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Verlust von Geld und Wertsachen. Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

 

8.3   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

 

9. Sonstige Bestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 


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Dr. Alexander Ullrich
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AGB Psychiatrische Behandlung - Psychotherapie


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für die Dienstleistungen Psychiatrische Behandlung und Psychotherapie der Privatpraxis Psychiatrie - Psychotherapie Dr. med. Alexander Ullrich

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1. Geltungsbereich
 
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arzt Dr. med. Alexander Ullrich – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Patienten – nachstehend Auftraggeber – genannt.
 
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

 

2. Vertragsgegenstand
 
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
 
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
 
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
 
 
3. Zustandekommen des Vertrages
 
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Es erfolgt im Rahmen der gemäß GOÄ liquidierten zahlungspflichtigen ärztlichen Abklärung und Indikationsstellung für eine Behandlung eine vertragliche Festlegung der psychiatrischen und/oder psychotherapeutischen Behandlung (Behandlungsvertrag).
 
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Behandlungsvertrag) beschrieben.

 

 

4. Vertragsdauer und Kündigung
 
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
 
4.2 Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.
 
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet ,der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
 
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen psychiatrisch/psychotherapeutische Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und orientieren sich an den Leitlinien der Fachgesellschaften und wissenschaftlich validierten Behandlungsempfehlungen.
 
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
 
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
 
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
 
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen
 
6.1 Die psychiatrisch/psychotherapeutischen Dienstleistungen werden nach GOÄ monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Kosten informiert.
 
6.3 Therapeutische Leistungen sind umsatzsteuerfrei.
 
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Für jede Mahnung werden zusätzlich 2,50 € fällig.
 
6.5. Ausfallhonorar
Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten freigehalten. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Praxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen. Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Arzt einen Betrag von 80 €  pro ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen. Der Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. Dem Patienten steht es darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass dem Arzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalisierte Schaden entstanden ist.
 
6.6. Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Arzt dieser nicht vorher zustimmt.

 

 

7. Haftung
 
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
 
Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet der Arzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Verlust von Geld und Wertsachen. Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.
 
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

 

8. Gerichtsstand
 
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

 

9. Sonstige Bestimmungen


Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 

 

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Zuständige Kammer:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz - Bezirksärztekammer Koblenz
Emil-Schüller-Straße 45
56068 Koblenz
 
Berufsrechtliche Regelungen verfügbar auf der Homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

https://www.laek-rlp.de/recht/gesetzeverordnungen/